1. Ausstellen Spendenbescheinigung Geldspenden
Grundsätzlich gilt: es können nur Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, wenn die Spende an das AIM e.V. Konto in Deutschland überwiesen wird. Nur in Ausnahmefällen wird von AIM e.V. eine Spendenbescheinigung für Barspenden ausgestellt, allerdings muss diese Barspende einem Mitarbeiter von AIM e.V. in Deutschland übergeben werden, der diese dann umgehend auf das AIM e.V. Konto überweisen muss. Zudem werden nur Spendenbescheinigungen für Einzelüberweisungen ausgestellt. Es ist leider nicht möglich, dies für eine Sammelüberweisung zu tätigen, die mehrere Spender beinhaltet.
Eine Überweisung auf das AIM e.V. Konto sollte im Betreff folgende Informationen beinhalten, um einen korrekten Nachweis für das Finanzamt liefern zu können:
Spende + evt. Verwendungszweck + Vor- und Nachname des Spenders + Adresse
Spende AIM. vom Unterstützerkreis der weltwärts Volontäre:
Spende + Name des Volontärs + selbst gewählte Worte
Für Spenden bis 200 € ist ein vereinfachter Spendennachweis zulässig, wobei der Spender seine Spende wie folgt nachzuweisen hat:
durch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank
Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Abgestempelte Durchschriften eines Überweisungsbelegs werden vom Finanzamt nicht mehr als Buchungsbestätigung anerkannt. Der Spender hat den Nachweis durch einen Kontoauszug zu erbringen. In den Fällen, in denen der Spender kein Konto bei der betreffenden Bank unterhält, genügt weiterhin der Bareinzahlungsbeleg der Bank mit dem Aufdruck “Zahlung erfolgt”.
Aus diesem Grund stellt AIM e.V. nur auf explizite Nachfrage des Spenders eine Spendenbescheinigung für Beträge unter 200 EUR aus.
Für Spenden ab 200 € erstellt AIM e.V. automatisch eine Spendenbescheinigung.
Diese wird im ersten Monat des Folgejahres ausgestellt. Wünscht der Spender schon zu einem früheren Zeitpunkt eine Spendenbescheinigung, muss dies vom Spender bei AIM e.V. angefordert werden.